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Gewährleistungsbedingungen
Gewährleistungsbedingungen

Alle Insignum Brillenfassungen werden zum größten Teil per Hand unter Wahrung sämtlich möglicher Qualitätskontrollen hergestellt.

Sollte es in seltenen Fällen trotzdem zu einem nicht verschuldeten Defekt kommen, steht unser Service für Sie bereit.

Insignum gewährt auf alle ihre Produkte eine Gewährleistung von 24 Monaten gemäß den international (EG) gültigen Bestimmungen ab Kaufdatum.

Die Gewährleistung erstreckt sich auf alle Material und Fabrikationsfehler, ausgenommen sind Verbrauchsteile wie Bügelenden, Nasenpads etc., sowie alle Schäden die durch unsachgemäße Behandlung und mangelnde Sorgfalt entstehen, (z.B. Bruch durch Krafteinwirkung o.ä., Unfälle, sowie normaler Verschleiß (z.Bsp bei Farbbeschichtungen )

Für die Erfüllung der Gewährleistung ist laut gesetzlicher Vorschrift der Händler zuständig, bei dem Sie Ihre Brillenfassung erworben haben. Bitte legen Sie im Gewährleistungsfall die gültige Garantiekarte sowie die Originalrechnung (auch in Kopie möglich) der Brillenfassung bei.

Die Einsendung der Brillenfassung an den jeweiligen Gewährleister hat mittels Einschreiben oder nachweismöglichem Versandweg zu erfolgen (Paketdienst o.ä.) Die Sendung ist versichert zu versenden. Die jeweiligen Versandkosten zählen nicht zur Gewahrleistung.

Eine Haftung für verloren gegangene Sendungen besteht nur, sofern diese Bedingungen erfüllt sind.

Im Gewährleistungsfall wird Ihre Brillenfassung repariert oder durch eine gleiche bzw. vergleichbare ersetzt. Für Brillengläser besteht grundsätzlich keinerlei Haftung.